Grundbedingung Neugier
Die Berufe, die sich rund um die Medien und Kommunikation drehen, sind immer noch auf dem Vormarsch und für viele junge Leute Traumberufe. Fragt man jemandem, der kurz vor dem Schulabschluss steht, nach seinem Traumjob, so lautet die Antwort nicht selten „Irgendwas mit Medien“. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die jemand mitbringen sollte, wenn er zum Beispiel als Journalist tätig sein will. Eine Voraussetzung ist die Neugier, die immer und auf möglichst vielen Gebieten vorhanden sein sollte. Denn nur wer neugierig ist, hinterfragt Dinge, geht ihnen auf den Grund und gibt sich nicht mit der erstbesten Antwort zufrieden, nur, weil das die einfachste Lösung zu sein scheint. Die Neugier muss zudem erhalten bleiben, denn ein Journalist, der nicht mehr aktiv danach trachtet, die Neugier zu stillen, nützt niemandem etwas.
Hilfreich ist es, so zeitig wie möglich eigene Texte zu veröffentlichen. Das kann in der Schülerzeitung sein, aber auch die Lokalzeitschriften suchen teilweise Gastautoren. Hier können sich Nachwuchsjournalisten ausprobieren. Neben der Neugier ist es auch die Hartnäckigkeit, die Voraussetzung für den Beruf des Journalisten ist. Erfahrene Journalisten sagen, dass man für diesen Beruf „brennen“ müsse. Dabei ist es nicht zwingend nötig, tatsächlich Journalistik oder Kommunikationswissenschaften zu studieren, um als Journalist arbeiten zu können. Es kann strategisch sogar besser sein, ein anderes Studium zu absolvieren und darüber in die Journalistik einzusteigen. Denn Fachjournalisten sind gefragter, als die „allgemeinen“, die von allem ein bisschen wissen, aber von nichts alles. Wer sich auf einen Fachbereich spezialisiert, hat die Chance, als fester Journalist in einem Medienunternehmen einzusteigen oder zumindest bei Dingen, die dieses Fachgebiet betreffen, als erster ausgesucht zu werden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind in Deutschland Bestandteile des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz gesellschaftlich fest verankert. Dieses Gesetz fordert von Unternehmen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, die Minimierung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. In Deutschland überwachen Gewerbeaufsichtsämter und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen und erlassen rechtsverbindliche, branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmer oder deren verantwortliche Bauftragte, die gegen das Gesetz und die davon abgedeckten Bestimmungen verstoßen, werden straf- oder zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen.